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psychisch kranke Menschen ab
18 Jahren, z.B. noch im Elternhaus lebende
Erwachsene oder fehlplatzierte, förderungsfähige,
psychisch kranke BewohnerInnen aus anderen
Heimen |
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die Bewohner sollten im begrenzten
Maße zur Selbstversorgung in der Lage
sein |
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die Bewohner sollten nicht (mehr)
einer ständigen Betreuung und Anleitung
bedürfen |
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Sozialtraining |
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Hilfen zur Sicherung der materiellen
Existenz |
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Hilfen bei der Tagesstrukturierung |
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Krisenintervention, einschl.
Rufbereitschaft nachts und am Wochenende |
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Unterstützung bei der selbstständigen
Medikamenteneinnahme |
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Hilfen bei Vermittlung und zum
Erhalt einer Wohnung |