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ist ein langfristiger konzipiertes
ambulantes Angebot, das Hilfestellungen im
Leben in der eigenen Wohnung durch sozialpädagogische
Fachkräfte anbietet |
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versteht sich als begleitende
Maßnahme, die die Autonomie der Hilfestellung
bewahrt und die Integration ins Lebensumfeld
möglich machen soll |
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wird auf den Einzelfall
abgestimmt |
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Vorliegen einer psychischen
Erkrankung |
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der Wunsch des Antragstellers
(formloser Antrag) |
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die Beantragung der Eingliederungshilfe
beim Sozialamt |
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Nach §§
53 und 54 SGB XII besteht auf die Eingliederungshilfe
Rechtsanspruch. |
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Aufbau einer tragfähigen
Beziehung zwischen dem Hilfesuchenden, wobei
Vertrauen, Verlässigkeit und Wertschätzung
das Fundament bilden |
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Vom
Betreuer werden weiter gefördert: |
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Selbstwertgefühl
und Selbstvertrauen |
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Unterstützung
von "normalen Beziehungen und Rollen |
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Aktivierung der
Selbsthilfe |
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Vermeidung von Heimunterbringung |
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die
Wahrnehmung für die eigene Beeinträchtigung
zu schärfen, und
kompensatorische Fähigkeiten zu erlernen |
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Hausbesuchdienste
nach Bedarf |
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Entlastungsgespräche |
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Hilfestellung bei
der Bewältigung von Alltagsproblemen
und der Tagesstrukturierung |
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Unterstützung
bei behördlichen Angelegenheiten |
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Angebote zur Vermeidung
von Isolation (Freizeitangebot) |
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Krisenbegleitung
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Koordination verschiedener
Hilfsangebote
( z.B. Essen auf Räder, Tagesstätte,
WfB, Pflegepersonal) |
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Begleitung zu Facharztbesuchen
(ggf. Rücksprache in akuten Situation)
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Angehörigenarbeit |